Ereignis in Bürrig: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen richten sich gegen drei Currenta-Mitarbeiter*innen
19.10.2021
Die Staatsanwaltschaft Köln hat heute bekanntgegeben, dass das im Zusammenhang mit dem Explosionsunglück eingeleitete Ermittlungsverfahren nun gegen individuell bezeichnete Personen geführt wird. Es handelt sich um drei Mitarbeiter*innen von Currenta. Zudem hat die Polizei heute Geschäfts- und Betriebsräume von Currenta aufgesucht sowie die Privaträume von vier Mitarbeiter*innen durchsucht.
Currenta hat großes Interesse daran, dass die Ursachen des tragischen Explosionsunglücks vom 27. Juli 2021 vollumfänglich aufgeklärt werden. Bei der Untersuchung des Unglücks arbeitet das Unternehmen eng mit den Ermittlungsbehörden und den anderen Fachbehörden zusammen. Dies wird auch weiterhin der Fall sein.
Der gesetzliche Untersuchungsauftrag verpflichtet die Ermittlungsbehörden, das Ermittlungsverfahren zu personalisieren. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit, dass die betreffenden Personen einen strafrechtlich relevanten Fehler gemacht haben könnten. Im Ermittlungsverfahren soll dann überprüft werden, ob sich dieser Verdacht bestätigt oder nicht.
„Bis zum Abschluss des Verfahrens darf es zu keiner Vorverurteilung unserer Kolleg*innen kommen“, betont Currenta-Geschäftsführer und Arbeitsdirektor Wolfgang Homey. Für Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Currenta bittet deshalb nachdrücklich, dies zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen und zur Sicherstellung eines objektiven staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zu respektieren. Hierzu zählt insbesondere auch der Anonymitätsschutz der Beschuldigten.
Die Klärung der Unfallursache wird gewiss noch einige Zeit in Anspruch nehmen. „Der Unfall wird so umfassend wie möglich untersucht. Daraus ziehen wir die notwendigen Konsequenzen für den zukünftigen sicheren Betrieb der Sonderabfallverbrennungsanlage in Bürrig“, so Homey weiter.
Videostatement von Wolfgang Homey:
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