Gutachterliche Stellungnahme bestätigt: Keine Gewässer-Gefährdung durch Abwassereinleitung
25.01.2022
Ein unabhängiges Expertenteam hat in einer neuen gutachterlichen Stellungnahme eine mögliche Gefährdung des Rheins durch die Abwassereinleitung in Zusammenhang mit dem Großschadensereignis am 27. Juli 2021 untersucht. Das Ergebnis: Die berechneten Clothianidin-Konzentrationen im Rheinwasser unterschreiten den Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 0,1 µg/l pro Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff im gesamten Betrachtungszeitraum vom 27. Juli 2021 bis zum 11. Januar 2022 deutlich. Eine aus dem Schadensereignis resultierende Gefährdung rheinwasserbeeinflusster Trinkwassernutzung sei daher nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen, so die Experten.
„Diese Stellungnahme bestätigt unsere eigenen bisherigen Einschätzungen und Ergebnisse“, sagt CURRENTA-CEO Frank Hyldmar. „Es gibt damit eine stabile Faktengrundlage dafür, dass die Einleitung weder das Gewässer noch das Trinkwasser gefährdet hat. Das ist beruhigend für alle, die sich verständlicherweise Sorgen gemacht haben“, so Hyldmar weiter.
CURRENTA hat das Gutachten der Staatsanwaltschaft Köln im Rahmen der laufenden Ermittlungen zur Verfügung gestellt.
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